Allgemeine Geschäftsbedingungen mobile-gadgets.net

ein Dienst der evetras GmbH, Fürholzenerstr. 5a, 85386 Eching.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung für alle gschäftsbeziehungen zwischen der evetras GmbH, nachfolgend "evetras", und ihren Kunden im Shop mobile-gadgets.net.

 

 1. Geltungsbereich

1.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für die Lieferung von Waren und sonstigen Leistungen von evetras.

1.2. Diese AGB gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, evetras hat diesen im Einzelfall schriftlich zugestimmt.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1. Die Darstellung des Sortiments auf dem Server von evetras stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online Katalog dar.

2.2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und Daten sind nur annähernd maßgebend, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

2.3. evetras behält sich vor bei Nichtverfügbarkeit nach Rücksprache mit dem Kunden eine gleichwertige Ware zu liefern oder nicht zu liefern und die Bestellung zu stornieren.

2.4. Der Kunde bestellt die von ihm gewünschten Waren/Dienstleistungen durch Absendung der in der Bestellmaske vollständig auszufüllenden Angaben. Der Vertrag kommt zustande, wenn evetras und ggf. der Drittanbieter (Netzbetreiber/Serviceprovider) dieses Angebot annehmen. Die Annahme erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Waren/Dienstleistungen. Die Erklärung der Annahme gegenüber dem Kunden erfolgt durch die Lieferung der bestellten Ware oder durch eine verbindlichen Auftragsbestätigung per Email oder per Post. Der Erhalt einer automatisch generierten e-mail, die den Eingang der Bestellung bei evetras bestätigt gilt nicht als Erklärung der Annahme.

 2.5. Beim Zustandekommen von Mobilfunkverträgen tritt evetras dem Kunden gegenüber lediglich als Vermittler auf. Der Mobilfunkvertrag wird zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter (Netzbetreiber/ Serviceprovider) geschlossen.

 2.6. Der Kunde erhält bei Auslieferung eine von ihm zu unterzeichnende Vertragsbestätigung.

 3. Fälligkeit, Bezahlung und Verzug

 3.1. Die in den mobile-gadgets-Preislisten aufgeführten Preise sind Bruttopreise. Maßgebend für die einzelnen Lieferungen sind die am Tag der Auftragserteilung gültigen Preise (gemäß mobile-gadgetsPreisliste).

 3.2. Der Kaufpreis wird sofort fällig. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt durch eine Zahlung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses per Vorkasse oder per Nachnahme in bar.

 3.3. Kommt der Kunde in Verzug, ist evetras berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches zu verlangen. Das Recht von evetras, einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt hiervon ebenso unberührt wie das Recht des Kunden, einen niedrigeren Schaden geltend zu machen.

 4. Widerruf

4.1. Der Kunde kann die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform , jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung). Der Widerruf ist zu richten an: mobile-gadgets & communications, evetras GmbH, Fürolzenerstr. 5a, 85386 Eching, Fax: 089 381 5373 76, email: info@mobile-gadgets.net

4.2. Das Wiederrufsrecht gilt nur für private Verbraucher mit Sitz in Deutschland.

 4.3. Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Kunde uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem der Kunde die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Der Kunde erhält für den kostenfreien Rückversand einen Rücksendeaufkleber von evetras zugesandt, unfreie Sendungen können von uns nicht angenommen werden. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

4.4. Besondere Hinweise

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

 

5. Eigentumsvorbehalt

 

5.1. Die von evetras ausgelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis sowie sonstiger Forderungen, die evetras gegen den Kunden in unmittelbaren Zusammenhang mit der gelieferten Ware nachträglich erwirbt, gleich aus welchem Rechtsgrund, als Vorbehaltsware im Eigentum von evetras. Dies gilt auch dann, wenn die Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.

5.2. Vor Übergang des Eigentums wird der Kunde über diese Waren nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von evetras verfügen. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere bei Pfändung des Kaufgegenstandes hat der Kunde evetras sofort schriftlich Meldung zu machen und den Dritten unverzüglich auf das Vorbehaltseigentum von evetras hinzuweisen.

6. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflichten

6.1. evetras gewährleistet, daß die Waren nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

6.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit der Übergabe der Waren an den Kunden. Mängel der gelieferten Waren werden von evetras nach entsprechender Mitteilung des Kunden innerhalb dieser Gewährleistungsfrist behoben. Dies geschieht durch Nachlieferung oder Nachbesserung.

6.3. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dies evetras innerhalb von 7 Tagen unter Beschreibung des Mangels schriftlich mitzuteilen. Gleiches gilt für später entdeckte Mängel. Ist der Kunde kein Kaufmann, trifft ihn die Rügeobliegenheit nur bei offensichtlichen Mängeln. Unterbleibt eine fristgerechte Mitteilung, gilt die Ware als genehmigt.

6.4. Gelingt ein Nachbesserungsversuch nicht innerhalb angemessener Frist und schlägt er auch innerhalb einer weiteren, vom Kunden angemessen gesetzten Frist fehl, so kann der Kunde den Vergütungsanspruch herabsetzen oder den Vertrag rückgängig machen.

6.5. evetras haftet nicht für Mangelfolgeschäden und im übrigen nur nach den Bestimmungen der Ziff. 7. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und für Arglist bleibt von den Regelungen nach Ziff. 6 unberührt. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

6.6. evetras behält sich für den Fall einer unbegründeten Mängelrüge vor, den Kunden zum Ersatz der daraus entstandenen Kosten in Anspruch zu nehmen.

7. Haftung

7.1. Für Schäden wegen Fehlens von Eigenschaften, die evetras zugesichert hat, sowie für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Angestellten verursacht wurden, haftet evetras unbeschränkt.

7.2. Die Haftung für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit einfacher Angestellter von evetras verursacht werden, ist ausgeschlossen, soweit keine Kardinalpflicht i.S.v. Ziff. 7.3 verletzt wurde.

7.3. Die Haftung für sonstige Schäden, die dem Kunden durch einen Verzug von evetras, durch eine von evetras zu vertretende Unmöglichkeit oder durch die Verletzung einer Pflicht entstehen, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht), wird auf solche Schäden begrenzt, die aufgrund der vertraglichen Verwendung der Ware typisch und vorhersehbar sind.

7.4. Im Fall von Ziff. 7.3. ist die Haftung zudem auf einen Betrag in Höhe des Doppelten des nach der jeweiligen Bestellung bezahlten Kaufpreises begrenzt.

7.5. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden, ist ausgeschlossen.

7.6. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von evetras.

8. Datenschutz

8.1. Die personenbezogenen Daten können durch evetras dazu genutzt werden, um bei der Firma Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Postfach 500166, 22701 Hamburg, eine Bonitätsprüfung zu veranlassen. Bei Abschluß eines Mobilfunkvertrages, der durch evetras vermittelt wird, werden die personenbezogenen Daten von evetras an den vom Kunden gewählten Vertragspartner (Netzbetreiber/Serviceprovider) übermittelt, der seinerseits Bonitätsprüfungen durchführt. Die evetras ist im Rahmen der Erbringung ihrer Dienstleistungen berechtigt, personenbezogene Daten an ihre Zahlungsverkehrs-, Logistik- und Transportdienstleister in dem Umfang weiterzugeben, wie es für die Erbringung der beauftragten Dienstleistung und die Vertragserfüllung erforderlich ist. Dieser Hinweis erfolgt entsprechend den Vorschriften des '33.1 BDSG.

 9. Mobilfunk-Vertragsabschluss

9.1. Bei Abschluss eines Mobilfunkvertrages erklären Sie, dass Sie sich über die jeweiligen Tarife und anfallenden Kosten informiert haben.

10. Schlußbestimmungen

10.1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

10.2. Soweit nicht anderweitig vereinbart, bedarf die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden auf einen Dritten der vorherigen schriftlichen Zustimmung von evetras. Evetras wird diese Zustimmung nur aus wichtigem Grund versagen.

10.3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Die Vertragspartner vereinbaren, die ungültige Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Vertragspartner am besten entspricht. Das Gleiche gilt im Fall einer Lücke des Vertrages.

 10.4. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Unübereinkommens über den Kauf beweglicher Sachen.

 10.5. Erfüllungsort ist der Sitz von evetras in Eching. Sofern der Kunde Kaufmann ist oder sein Geschäftssitz nicht im Inland hat, vereinbaren die Parteien, daß für sämtliche im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages entstehenden Streitigkeiten das Landgericht München I zuständig ist.

Eching, Juli 2009